Unsere Leistung ist nicht umsonst, aber für unsere Kunden kostenlos bei erfolgreicher Einziehung der Forderung.
In allen anderen Fällen berechnen wir unsere intensiven Leistungen kostengünstig – faire Preise (analog RVG/RDG) und klare Preisgestaltung sind für uns selbstverständlich.
Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, holen Sie sich Ihr individuelles Angebot für unsere Dienstleistung >> hier.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.
Preisbeispiel:
Ihre Forderung: € 10.000,-. Hat der Schuldner seinen Sitz in Deutschland und bestreitet Ihre Forderung nicht, so bieten wir Ihnen folgende Preisgestaltung:
> Vorgerichtliches Mahnverfahren (Telefon-Inkasso, Mahnschreiben u. ä.)
> gerichtliches Mahnverfahren (Erstellung Mahnbescheid)
* Variante 1: Bezahlt der Schuldner die Gesamtforderung vollständig, berechnen wir Ihnen:
€ 0,00 Der Vorgang bleibt für sie komplett kostenfrei!
* Variante 2: Bezahlt der Schuldner gar nicht
und wollen Sie den Fall vorzeitig im außergerichtlichen Verfahren (also kein gerichtlicher
Mahnbescheid) einstellen, so berechnen wir Ihnen nur € 60,- (+ USt.) Aufwandspauschale.
Mehr nicht!
Die Gerichts-Gebühren für einen evtl. zu erstellenden gerichtlichen Mahnbescheid betragen in diesem Fall
€ 133,00.
(Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. USt.; Gerichtskosten (ohne USt.) für Mahnbescheidsverfahren sind vorzulegen)
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Wir verzichten auf repräsentative Büroflächen und einen großen Verkäuferstamm.
Die dadurch erzielte Kostenersparnis geben wir gerne an unsere Kunden weiter.
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