Konditionen

Unsere Leistung ist nicht umsonst, aber für unsere Kunden kostenlos bei erfolgreicher Einziehung der Forderung.

In allen anderen Fällen berechnen wir  unsere intensiven Leistungen kostengünstig – faire Preise (analog RVG/RDG) und klare Preisgestaltung sind für uns selbstverständlich.

Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, holen Sie sich Ihr individuelles Angebot für unsere Dienstleistung >> hier.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.

Preisbeispiel:

 Ihre Forderung: € 10.000,-. Hat der Schuldner seinen Sitz in Deutschland und bestreitet Ihre Forderung nicht,  so bieten wir Ihnen folgende Preisgestaltung:

> Vorgerichtliches Mahnverfahren (Telefon-Inkasso, Mahnschreiben u. ä.) 
> gerichtliches Mahnverfahren (Erstellung Mahnbescheid)

* Variante 1: Bezahlt der Schuldner die Gesamtforderung vollständig, berechnen wir Ihnen:        

   € 0,00       Der Vorgang bleibt für sie komplett kostenfrei!

* Variante 2: Bezahlt der Schuldner gar nicht
   und wollen Sie den Fall vorzeitig im außergerichtlichen Verfahren (also kein gerichtlicher

   Mahnbescheid) einstellen, so berechnen wir Ihnen nur € 60,-  (+ USt.) Aufwandspauschale.

  Mehr nicht!

Die Gerichts-Gebühren für einen evtl. zu erstellenden gerichtlichen Mahnbescheid betragen in diesem Fall
€ 133,00.


(Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. USt.; Gerichtskosten (ohne USt.) für Mahnbescheidsverfahren sind vorzulegen)

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 Wir verzichten auf repräsentative Büroflächen und einen großen Verkäuferstamm.

Die dadurch erzielte Kostenersparnis geben wir gerne an unsere Kunden weiter.

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